Eurostar Anspruchsseite:
- Verzögerungen von 60-119 Minuten: 25% des Werts der betroffenen Fahrtstrecke (30%, wenn die Entschädigung durch einen E-Gutschein erfolgt)
- Verzögerungen von 120-179 Minuten: 50% des Werts der betroffenen Fahrtstrecke (60%, wenn die Entschädigung durch einen E-Gutschein erfolgt)
- Verzögerungen von 180 Minuten oder mehr: 50% des Werts der betroffenen Fahrtstrecke (75%, wenn die Entschädigung durch einen E-Gutschein erfolgt)
Warum Sie möglicherweise keine Entschädigung erhalten
- Wenn Ihr Zug gestrichen wurde und Sie nicht gereist sind, lesen Sie bitte Erhalte ich eine Rückerstattung, wenn mein Zug gestrichen wird? für Informationen zur Beantragung einer Rückerstattung.
- Wenn Ihre Verzögerung durch eine geplante Störung oder die Nutzung eines Notfallfahrplans verursacht wurde, ist keine Entschädigung verfügbar. Sie erhalten möglicherweise keine Entschädigung für Verzögerungen, die durch Faktoren außerhalb der Kontrolle der Bahnindustrie verursacht wurden. Allerdings kann die Politik jeder Gesellschaft unterschiedlich sein, daher ist es am besten, direkt bei ihnen nachzufragen.