Vollständig montierte Fahrräder:
- Diese können nur auf ausgewählten Zügen zwischen London und Brüssel transportiert werden.
Demontierte Fahrräder:
- Bei Reisen zwischen London und Paris müssen Fahrräder demontiert und in einer Box oder Tasche verpackt werden.
Klappfahrräder:
- Klappfahrräder, einschließlich elektrischer Klappfahrräder, dürfen mitgenommen werden, solange sie nicht länger als 85 cm sind und in einer Schutzhülle transportiert werden.
- Dies dient der Sicherheit und dem Schutz des Gepäcks anderer Passagiere.
Andere Strecken:
- Auf Strecken zwischen Belgien, Frankreich, den Niederlanden und Deutschland müssen Fahrräder in einer nicht starren Hülle mit maximalen Abmessungen von 135 x 85 x 30 cm verpackt werden.
- Es ist nur eine begrenzte Anzahl erlaubt, und beide Räder müssen entfernt werden.
Elektrofahrräder (E-Bikes):
- E-Bikes werden ähnlich wie normale Fahrräder behandelt, mit denselben Regeln für Demontage und Verpackung.
- Das Aufladen von E-Bikes an Bahnhöfen oder in Zügen ist verboten.
Diese Richtlinien sollen die Sicherheit und den Komfort aller Passagiere gewährleisten sowie den Platz in den Zügen maximieren.
Sie dürfen ein Klappfahrrad oder ein Kinderfahrrad mitnehmen, solange es nicht länger als 85 cm ist und in einer Schutzhülle transportiert wird, die das gesamte Fahrrad bedeckt. Dies geschieht zum Schutz Ihres Fahrrads, anderer Personen und deren Gepäck am Bahnhof, im Zug und bei der Sicherheitskontrolle.
Wenn Ihr Fahrrad diese Anforderungen nicht erfüllt, sollten Sie sich an Eurostar wenden, um einen Platz zu reservieren; alle notwendigen Informationen finden Sie auf deren Website.